
Stand: 18. Oktober 2026
§ 1 Betreiber und Geltungsbereich
(1) BANDCOM – The Music Network ist eine europaweit ausgerichtete Onlineplattform für Bands, Künstler, Musiker, Veranstalter, Booker, Clubs und weitere Akteure der Musik- und Veranstaltungsbranche.
Betreiber und Vertragspartner für kostenpflichtige BANDCOM-Leistungen ist:
ESO Media
Inhaber: Thomas Tuchlinski
Blohmstr. 5
12307 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@bandcom.eu
Website: https://www.bandcom.eu
(2) Diese AGB gelten für sämtliche kostenpflichtigen Leistungen, die BANDCOM selbst gegenüber seinen Kunden anbietet. Dazu zählen insbesondere:
Kostenpflichtige Werbeplätze und hervorgehobene Einträge
Profi-Band- und Künstlerprofile
Erweiterte Profil- und Präsentationsfunktionen
Bereitstellung und Nutzung von Bandshops
Bereitstellung und Nutzung von Ticketshops
Kostenpflichtige Funktionen des Ticketsystems
Zusätzliche Module, Speicher- oder Serviceleistungen
Zukünftige kostenpflichtige Erweiterungen der Plattform
(3) Die allgemeinen BANDCOM-Nutzungsbedingungen gelten ergänzend.
(4) Für einzelne Produkte können besondere Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen gelten. Diese werden vor der jeweiligen Buchung angezeigt. Individuell vereinbarte Bedingungen haben Vorrang, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
(5) Diese AGB regeln nicht automatisch die Kaufverträge zwischen einem Bandshop-Verkäufer und dessen Kunden oder zwischen einem Veranstalter und einem Ticketkäufer. Für solche Verträge gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der beteiligten Anbieter sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragspartner und Buchungsberechtigung
(1) Kostenpflichtige BANDCOM-Leistungen können von registrierten Mitgliedern gebucht werden, soweit die betreffende Funktion für ihre Benutzerrolle verfügbar ist.
(2) Mitglieder müssen bei kostenpflichtigen Buchungen zutreffende Angaben zu ihrer Identität und gegebenenfalls ihrem Unternehmen machen.
(3) Wer im Namen eines Unternehmens, Vereins, einer Band oder eines Veranstalters handelt, muss hierzu berechtigt sein.
(4) Soweit BANDCOM bestimmte Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB anbietet, wird dies vor der Buchung ausdrücklich gekennzeichnet.
(5) Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt, sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommt.
§ 3 Leistungsangebot und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung kostenpflichtiger Leistungen auf BANDCOM dient der Information über die angebotenen Produkte und Buchungsmöglichkeiten.
(2) Vor einer verbindlichen Buchung werden die wesentlichen Leistungsmerkmale, der Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Steuern und Gebühren, die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungs- und Zahlungsbedingungen angezeigt.
(3) Der Vertrag kommt durch den vorgesehenen elektronischen Bestellprozess und die Annahme der Buchung durch BANDCOM zustande.
(4) Der Zugang einer Bestellung wird elektronisch bestätigt. Die bloße Eingangsbestätigung stellt nicht zwingend bereits die Vertragsannahme dar.
(5) Bei zahlungspflichtigen Verbraucherbestellungen wird eine gesetzeskonforme Bestellschaltfläche verwendet, beispielsweise „Zahlungspflichtig bestellen“.
(6) Mitglieder erhalten die für ihre Buchung maßgeblichen Vertragsinformationen in einer speicherbaren Form, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung für die betreffende Leistung angezeigt werden.
(2) BANDCOM informiert vor der Buchung darüber, ob Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden oder ob aufgrund der steuerlichen Behandlung andere Angaben erforderlich sind.
(3) Zusätzliche Gebühren werden nur erhoben, wenn sie vor der Buchung eindeutig ausgewiesen und wirksam vereinbart wurden.
(4) Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
(5) Für die Zahlungsabwicklung können externe Zahlungsdienstleister, insbesondere PayPal, eingesetzt werden. Ergänzend gelten deren Zahlungs- und Nutzungsbedingungen.
(6) Eine Leistung kann von der erfolgreichen Zahlungsabwicklung abhängig gemacht werden, soweit dies vor der Buchung vereinbart wurde.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Maßnahmen, etwa die vorübergehende Einschränkung einer kostenpflichtigen Funktion, erfolgen nur im rechtlich zulässigen und vertraglich vereinbarten Umfang.
§ 5 Vertragslaufzeiten und Verlängerungen
(1) Kostenpflichtige Leistungen können als einmalige Buchung, zeitlich befristete Leistung oder wiederkehrendes Abonnement angeboten werden.
(2) Die jeweils geltende Vertragslaufzeit wird vor der Buchung ausdrücklich angegeben.
(3) Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn diese wirksam vereinbart wurde und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.
(4) Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten werden vor Vertragsschluss angezeigt.
(5) Soweit für einen Verbrauchervertrag gesetzlich eine elektronische Kündigungsmöglichkeit vorgeschrieben ist, stellt BANDCOM diese bereit.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Kostenpflichtige Werbeplätze
(1) BANDCOM kann Werbeflächen, hervorgehobene Einträge, Top-Platzierungen und andere kostenpflichtige Präsentationsmöglichkeiten anbieten.
(2) Werbeleistungen können insbesondere auf Startseiten, in Suchergebnissen, Veranstaltungsübersichten, Profilbereichen oder anderen ausdrücklich vorgesehenen Bereichen erscheinen.
(3) Maßgeblich sind die bei Buchung angegebenen Werbeformate, Platzierungen, Laufzeiten und Preise.
(4) Bei mehreren Werbekunden kann eine rotierende Darstellung erfolgen, sofern dies Bestandteil des gebuchten Angebots ist.
(5) Die Buchung einer Werbefläche begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Besuchern, Klicks, Bewerbungen, Verkäufen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen, sofern eine entsprechende Leistung nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
(6) Kostenpflichtige Werbeplatzierungen werden für Besucher als Werbung oder gesponserte Inhalte erkennbar gekennzeichnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(7) Der Werbekunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Werbeinhalte verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte an Bildern, Marken, Musik, Texten und anderen verwendeten Inhalten.
(8) BANDCOM kann rechtswidrige, irreführende oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Werbeinhalte nach angemessener Prüfung ablehnen oder entfernen.
(9) Die rechtlichen Folgen einer solchen Ablehnung oder Entfernung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Sichtbarkeit, Suchergebnisse und Top-Platzierungen
(1) BANDCOM kann Suchergebnisse und Verzeichniseinträge nach verschiedenen Kriterien sortieren. Dazu können insbesondere Suchbegriff, Musikrichtung, Standort, Entfernung, Veranstaltungsdatum, Aktualität und weitere vom Nutzer gewählte Filter gehören.
(2) Kostenpflichtige Top-Platzierungen können unabhängig von der gewöhnlichen Sortierung hervorgehoben oder in gesonderten Werbebereichen dargestellt werden.
(3) Solche Platzierungen werden erkennbar von regulären Suchergebnissen unterschieden.
(4) Die tatsächlich maßgeblichen Rankingparameter und die Bedeutung kostenpflichtiger Hervorhebungen werden transparent beschrieben, soweit dies nach den anwendbaren Vorschriften erforderlich ist.
(5) Eine kostenpflichtige Platzierung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Rang außerhalb des vereinbarten Werbebereichs.
§ 8 Profi-Band- und Künstlerprofile
(1) BANDCOM kann kostenpflichtige Profi-Profile mit erweiterten Darstellungs- und Präsentationsmöglichkeiten anbieten.
(2) Je nach gebuchtem Leistungsumfang können diese insbesondere enthalten:
Erweiterte Profilgestaltung
Eigene Bilder und Medienbereiche
Bandbiografie und Presseinformationen
Gig- und Tourübersichten
Musik- und Videoeinbindungen
Discografie
EPK und technische Informationen
Produktpräsentationen
Verknüpfungen zu externen Websites
Weitere angebotene Zusatzfunktionen
(3) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Produktbeschreibung.
(4) Das Mitglied ist für die Richtigkeit seiner Angaben und die erforderlichen Rechte an veröffentlichten Inhalten verantwortlich.
(5) Sofern eine eigene Domain oder eine externe Domainanbindung angeboten wird, werden die technischen Voraussetzungen, etwaige Zusatzkosten und Verantwortlichkeiten gesondert ausgewiesen.
(6) Mit dem Ende des kostenpflichtigen Vertrags endet der Anspruch auf die gebuchten Zusatzfunktionen. Ein bestehendes kostenloses Profil kann erhalten bleiben, soweit die jeweilige Plattformfunktion dies vorsieht.
(7) BANDCOM informiert vor Vertragsende beziehungsweise vor einer endgültigen Entfernung kostenpflichtiger Profilinhalte über die verfügbaren Möglichkeiten zur Sicherung eigener Inhalte, soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist.
§ 9 Bandshops und Produktshops
(1) BANDCOM kann Mitgliedern die technische Möglichkeit bieten, eigene Produkte über einen Bandshop oder vergleichbare Shopfunktionen anzubieten.
(2) Je nach Leistungsumfang können beispielsweise Tonträger, Merchandise, Bekleidung, Fanartikel oder andere zulässige Produkte angeboten werden.
(3) Soweit BANDCOM lediglich die technische Shopinfrastruktur bereitstellt, kommt der Kaufvertrag über die angebotenen Produkte unmittelbar zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Käufer zustande.
(4) Der Verkäufer ist insbesondere verantwortlich für:
Zutreffende Produktbeschreibungen und Preise
Gesetzlich erforderliche Anbieterinformationen
Steuerliche Angaben und Rechnungsstellung
Versand und Lieferung
Gewährleistungsrechte
Gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte
Kundenservice und Reklamationen
Rechtmäßigkeit und Sicherheit der angebotenen Produkte
(5) BANDCOM ist nicht automatisch Verkäufer der über Mitgliedershops angebotenen Waren.
(6) Die konkret angebotenen Zahlungs- und Abrechnungsverfahren werden in der jeweiligen Shopfunktion erläutert.
(7) Ob BANDCOM Zahlungen selbst entgegennimmt, über einen Zahlungsdienstleister vermittelt oder unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer abwickeln lässt, richtet sich nach dem tatsächlich angebotenen Zahlungsmodell.
(8) Gebühren für die Shopbereitstellung, Transaktionen oder Zusatzfunktionen werden vor der kostenpflichtigen Buchung ausgewiesen.
(9) BANDCOM kann rechtswidrige Produkte und Angebote nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und gesetzlichen Vorschriften entfernen.
(10) Soweit gesetzliche Pflichten zur Überprüfung gewerblicher Anbieter bestehen, können vor der Freischaltung eines Shops entsprechende Angaben und Nachweise verlangt werden.
§ 10 Ticketsystem und Ticketshops
(1) BANDCOM kann Veranstaltern, Clubs und anderen berechtigten Mitgliedern die technische Möglichkeit anbieten, Veranstaltungen zu veröffentlichen und Eintrittskarten über ein Ticketsystem oder einen eigenen Ticketshop anzubieten.
(2) Die kostenpflichtige Leistung von BANDCOM kann insbesondere in der Bereitstellung, Freischaltung und Nutzung dieser technischen Funktionen bestehen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der jeweilige Veranstalter Anbieter der Veranstaltung und Vertragspartner des Ticketkäufers.
(4) Der Veranstalter ist insbesondere verantwortlich für:
Richtigkeit der Veranstaltungsangaben
Veranstaltungsdatum, Ort und Einlassbedingungen
Ticketpreise und Ticketkontingente
Erforderliche Genehmigungen
Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung
Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten
Rückerstattungen bei Absage oder Verlegung, soweit rechtlich geschuldet
Gesetzliche und vertragliche Ansprüche der Ticketkäufer
(5) BANDCOM übernimmt durch die Bereitstellung eines Ticketshops nicht automatisch die Rolle des Veranstalters.
(6) Die für die technische Bereitstellung eines Ticketshops erhobenen Gebühren werden vor der Freischaltung ausgewiesen.
(7) Soweit zusätzlich Transaktions- oder Zahlungsgebühren anfallen, werden diese entsprechend dem angebotenen Zahlungsmodell vor der verbindlichen Buchung transparent dargestellt.
(8) Die Art der Zahlungsabwicklung, die Zuordnung der Zahlungsempfänger und die Behandlung von Rückerstattungen werden im jeweiligen Ticketshop und den ergänzenden Vertragsinformationen eindeutig geregelt.
(9) Eine technische Ticketbestätigung begründet keine über die vereinbarte Leistung hinausgehende Garantie von BANDCOM für die tatsächliche Durchführung einer Veranstaltung.
(10) Bei Veranstaltungsabsagen oder -verlegungen richten sich die Ansprüche der Ticketkäufer gegen den jeweils rechtlich verantwortlichen Vertragspartner. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegenüber BANDCOM bleiben unberührt, soweit BANDCOM selbst eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat oder gesetzlich haftet.
§ 11 Ticketkäufer und Verbraucherschutz
(1) Werden Tickets über BANDCOM angeboten, müssen die für den Ticketkauf geltenden wesentlichen Bedingungen vor Abschluss des Kaufvertrags erkennbar sein.
(2) Hierzu gehören insbesondere der verantwortliche Verkäufer beziehungsweise Veranstalter, der Ticketpreis einschließlich verpflichtender Gebühren, das Veranstaltungsdatum und gegebenenfalls besondere Einlassbedingungen.
(3) Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
(4) Ein fehlendes Widerrufsrecht bedeutet nicht, dass bei Absage, Verlegung oder Nichterfüllung einer Veranstaltung sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen wären.
(5) Gesetzlich vorgeschriebene Informationen werden im jeweiligen Bestellprozess bereitgestellt.
§ 12 Verantwortlichkeit für Verkäufe und Zahlungsströme
(1) BANDCOM unterscheidet zwischen Entgelten für eigene Plattformleistungen und Zahlungen, die Mitglieder für eigene Produkte oder Veranstaltungen erhalten.
(2) Entgelte für BANDCOM-Leistungen stehen ESO Media als Plattformbetreiber zu.
(3) Erlöse aus Verkäufen oder Ticketbuchungen stehen dem jeweils berechtigten Verkäufer beziehungsweise Veranstalter zu, soweit kein anderes rechtlich zulässiges und ausdrücklich vereinbartes Abrechnungsmodell gilt.
(4) BANDCOM legt vor Nutzung einer entsprechenden Funktion offen, welche Partei Zahlungen entgegennimmt, wer Gebühren trägt und wie Auszahlungen erfolgen.
(5) Ein Anspruch auf Auszahlung bestimmter Beträge besteht nur nach Maßgabe des konkret vereinbarten Zahlungsmodells.
(6) BANDCOM darf keine fremden Gelder entgegennehmen oder weiterleiten, soweit hierfür eine gesetzlich erforderliche Erlaubnis fehlt und keine zulässige Ausnahme oder geeignete Zahlungsdienstleisterstruktur besteht.
§ 13 Zukünftige kostenpflichtige Module
(1) BANDCOM kann sein Leistungsangebot um zusätzliche kostenpflichtige Funktionen erweitern.
(2) Dazu können beispielsweise neue Präsentationsmodule, erweiterte Bookingfunktionen, Medien- und Servicedienstleistungen oder zusätzliche Verwaltungswerkzeuge gehören.
(3) Neue Module werden vor einer verbindlichen Buchung mit ihrem Leistungsumfang, Preis, ihrer Laufzeit und gegebenenfalls besonderen Nutzungsbedingungen beschrieben.
(4) Die Einführung neuer Module führt nicht automatisch zu einer Kostenpflicht bereits kostenlos genutzter Funktionen oder zu einer kostenpflichtigen Erweiterung bestehender Verträge.
(5) Kostenpflichtige Erweiterungen bestehender Verträge bedürfen einer entsprechenden wirksamen Vereinbarung.
§ 14 Pflichten der Kunden
(1) Kunden sind verpflichtet, kostenpflichtige BANDCOM-Leistungen ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen zu nutzen.
(2) Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte, Produkte, Veranstaltungen und Werbematerialien keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Gewerbliche Anbieter sind selbst für ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber Kunden und Behörden verantwortlich, soweit BANDCOM diese Pflichten nicht ausdrücklich selbst übernimmt.
(4) Die Verwendung von BANDCOM für Betrug, irreführende Werbung, rechtswidrige Warenangebote oder sonstigen Missbrauch ist untersagt.
(5) Gesetzliche Mitwirkungs-, Auskunfts- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
§ 15 Rechte an Inhalten
(1) Die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Bildern, Texten, Logos, Musik, Videos und sonstigen Inhalten verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Kunde räumt BANDCOM für die Vertragsdauer die zur Bereitstellung der gebuchten Leistung erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein.
(3) Bei gebuchten Werbeleistungen umfasst dies die vereinbarte Darstellung und Verbreitung der Werbeinhalte innerhalb der gebuchten Werbeflächen.
(4) Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere außerhalb der vereinbarten Leistungen, bedarf einer gesonderten Berechtigung.
§ 16 Technische Verfügbarkeit und Wartung
(1) BANDCOM bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der kostenpflichtigen Funktionen.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ausfälle externer Dienstleister entstehen.
(3) Soweit für eine Leistung keine konkrete Verfügbarkeit zugesichert wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte technische Verfügbarkeitsquote.
(4) Gesetzliche Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
(5) Bei erheblichen, BANDCOM zuzurechnenden Leistungsstörungen richten sich Ansprüche auf Abhilfe, Minderung, Erstattung oder Schadensersatz nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 17 Änderungen und Einstellung kostenpflichtiger Leistungen
(1) BANDCOM kann seine Leistungen technisch weiterentwickeln, soweit dadurch bestehende vertragliche Rechte nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
(2) Wesentliche Änderungen laufender kostenpflichtiger Verträge erfolgen nur auf einer hierfür geeigneten vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.
(3) Bei der dauerhaften Einstellung einer gebuchten Leistung werden die betroffenen Kunden rechtzeitig informiert, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
(4) Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen behandelt.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Soweit ein Kunde als Verbraucher einen Fernabsatzvertrag über eine kostenpflichtige BANDCOM-Leistung abschließt, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
(2) Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die erforderliche Widerrufsbelehrung und das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
(3) Ein vorzeitiger Beginn der Leistungserbringung und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gesetzlich erforderliche gesonderte Erklärung des Verbrauchers.
(5) Für einzelne Ticketkäufe können besondere gesetzliche Ausnahmen gelten, wie in § 11 beschrieben.
§ 19 Kündigung und Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit und den vor Vertragsschluss mitgeteilten Kündigungsbedingungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende kann BANDCOM den Zugang zu den betreffenden kostenpflichtigen Funktionen beenden.
(4) Bestehende kostenlose Mitgliedsfunktionen bleiben davon grundsätzlich unberührt, soweit keine anderen berechtigten Gründe für eine Einschränkung vorliegen.
(5) Die Behandlung gespeicherter Inhalte und Daten richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen, den gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung.
(6) Soweit möglich, erhalten Kunden vor einer endgültigen Entfernung ihrer Inhalte Gelegenheit zur Sicherung eigener Daten.
§ 20 Haftung
(1) BANDCOM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(4) BANDCOM haftet nicht allein deshalb für die Durchführung fremder Veranstaltungen oder die Erfüllung fremder Kaufverträge, weil die jeweilige Buchung oder Kontaktaufnahme über die Plattform ermöglicht wurde.
(5) Eigene gesetzliche oder ausdrücklich übernommene vertragliche Verpflichtungen von BANDCOM bleiben unberührt.
§ 21 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BANDCOM.
(3) Bei der Nutzung von Shops, Ticketfunktionen und anderen Modulen können zusätzliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten entstehen.
(4) Soweit ein Mitglied selbst personenbezogene Kundendaten verarbeitet, hat es die hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
(5) Soweit BANDCOM personenbezogene Daten im Auftrag eines Mitglieds verarbeitet, werden erforderlichenfalls gesonderte Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) BANDCOM kann diese AGB aus sachlichen Gründen für die Zukunft ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder der angebotenen Leistungen.
(2) Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(3) Soweit erforderlich, werden betroffene Kunden vor Inkrafttreten über Änderungen informiert und erhalten die gesetzlich vorgesehenen Rechte.
(4) Neue AGB-Fassungen gelten nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.
§ 23 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
(1) Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
(3) Für Streitigkeiten zwischen BANDCOM und seinen Kunden gelten die gesetzlichen Verfahren und Zuständigkeiten.
(4) Soweit für bestimmte Plattformleistungen gesetzliche Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren vorgeschrieben sind, werden diese entsprechend bereitgestellt.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
(3) Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist auf BANDCOM abrufbar.
(4) Die bei Vertragsschluss maßgeblichen Vertragsbedingungen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert und bereitgestellt.
§ 25 Kontakt
BANDCOM – The Music Network
Ein Angebot von ESO Media
Inhaber: Thomas Tuchlinski
Blohmstr. 5
12307 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@bandcom.eu
Website: https://www.bandcom.eu
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige BANDCOM-Leistungen